Vorkaufsrechte sollen für 16 Gebiete im Ort erarbeitet werden

Veröffentlicht am 18.04.2024 in Kommunalpolitik

Der Bürgermeister legte im Februar 2024 eine Liste von Bereichen vor, für die er die Erarbeitung von Vorkaufsrechtssatzungen vorschlägt. Zur Bedeutung dieser Vorkaufsrechte schreibt er:

„Damit ist den Kommunen eine Möglichkeit eingeräumt worden, zur Umsetzung städtebaulicher Vorstellungen […], im Falle eines Verkaufswillens des Eigentümers, diese Flächen zu erwerben. Die Gemeinde kann dabei die Flächen zum Verkehrswert gemäß eines […] Verkehrswertgutachtens erwerben.“

Die SPD kritisierte, für viele der Flächen sei nicht klar, wozu die Gemeinde diese brauche. Zudem stehen Haushaltsmittel weder zum Flächenankauf bereit noch für irgendwelche Baumaßnahmen auf diesen Flächen.

Die Mehrheit der Gemeindevertretung argumentierte aber, hier ginge es erst um unverbindliche Voruntersuchungen. Mit der Zahl der empfohlenen Vorkaufsrechte ging sie dann zudem weit über den Antrag der SPD (8 Flächen) und des Bauausschusses (9 ) hinaus. So beantragte sie z.B. die Erarbeitung von Vorkaufsrechten für 88.000 qm Ackerfläche an der Käthe-Kollwitz-Straße, zahlreiche Flurstücke im Zentrum des sog. Bermudadreiecks sowie für Ackerflächen entlang der Martin-Luther-Straße.

Entscheiden wird dann wohl erst die neugewählte Gemeindevertretung, voraussichtlich im Herbst.

 

Volker Heiermann

 

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