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Politik im Dreiklang Investieren - Sanieren - Reformieren

Veröffentlicht am 11.01.2006 in Allgemein

Ergebnispapier der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Genshagen vom 9. bis 10. Januar 2006

Aufschwung und Vertrauen

Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen. Sie hat erste wichtige Beschlüsse u.a. zur Arbeitsmarktpolitik, zum Abbau von Steuersubventionen, zur Planungssicherheit in den neuen Bundesländern und zum Verbraucherschutz getroffen. Sie hat die deutschen Interessen wirkungsvoll in den jüngsten internationalen Entscheidungsrunden vertreten und insbesondere beim Europäischen Rat in Brüssel erreicht, dass europäische Handlungsfähigkeit und Begrenzung der deutschen finanziellen Beiträge verbunden werden konnten.

Das Zutrauen der Menschen in die Regierungsarbeit steigt. Den Anfangsschwung, der auch aus einer vertrauensvollen Zusammenarbeit des gesamten Kabinetts herrührt, will die neue Bundesregierung nutzen. Sie hat auf ihrer Klausurtagung konkrete Impulse in fünf zentralen Bereichen für mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation mit einem Gesamtvolumen von rd. 25 Mrd. Euro für den Zeitraum 2006 bis 2009 beschlossen. Notwendige Strukturreformen bei Steuern, sozialen Sicherungssystemen, Arbeitsmarkt, Föderalismus und Bürokratieabbau werden in den kommenden Monaten angegangen. Die Vorhaben werden gründlich und geordnet um-gesetzt. Die deutsche EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 und die G8-Präsidentschaft werden mit den Partnerländern vorbereitet. Deutschland freut sich auf die Fußballweltmeisterschaft. Im einzelnen:

I. Wirtschaftlicher und finanzieller Ausblick

Zu Beginn des Jahres 2006 hellen sich die Perspektiven für die deutsche Wirtschaft auf. Die Auftragseingänge entwickeln sich gut. Die Investitionen in neue Maschinen und Ausrüstungen ziehen an. Deutsche Unternehmen gehören technologisch zur Weltspitze; viele haben sich erfolgreich umstrukturiert und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Auch auf dem Arbeitsmarkt gibt es erste Anzeichen einer leichten Besserung. Die Arbeitslosigkeit wird im weiteren Verlauf des Jahres voraussichtlich sinken. Dem steht allerdings noch kein entsprechender Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber. Die Investitionstätigkeit in Deutschland muss weiter verstärkt und der immer noch schwache private Konsum wiederbelebt werden. Am 25. Januar wird die Bundesregierung mit dem Jahreswirtschaftsbericht ihre verbesserte Einschätzung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung vorlegen.

Die Lage der öffentlichen Haushalte bleibt dennoch äußerst angespannt. Deutschland wird auch in diesem Jahr die Maastricht-Defizitgrenze von 3% des BIP deutlich überschreiten. Dazu trägt zwar in erster Linie die finanzielle Situation im Bundeshaushalt sowie in den sozialen Sicherungssystemen bei. Jedoch kämpfen auch eine Reihe von Ländern mit gewaltigen strukturellen Haushaltsproblemen. Die Steuereinnahmen haben sich zum Ende des vergangenen Jahres zwar etwas besser entwickelt als erwartet, doch wird diese Entwicklung fast ausschließlich durch die gewinnabhängigen Steuern getragen. Die von der Binnenkonjunktur und der Beschäftigungsentwicklung abhängigen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und Lohnsteuer) zeigen noch keine Aufwärtstendenz. Insgesamt bleibt es die überragende Aufgabe der Finanzpolitik, durch eine entschlossene Konsolidierung der öffentlichen Haushalte längerfristig wieder finanzielle Handlungsspielräume für Zukunftsinvestitionen zu erarbeiten.

II. Impulse für Wachstum und Beschäftigung

Wir brauchen mehr Zukunftsvertrauen der Bürger - Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit und in die der Politik. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die Bereitschaft, mehr zu investieren und mehr zu konsumieren. Ohne ein Klima der Zuversicht fehlt zudem der Anreiz, neue Ideen und Technologien in Deutschland zu entwickeln und hier zu marktfähigen Produkten werden zu lassen. Nur wenn sich die konjunkturelle Erholung auch auf eine starke Binnendynamik stützen kann, gewinnt der Aufschwung an Breite und Tiefe, nur dann entsteht auch wieder mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Jetzt kommt es für die Politik darauf an, dieses Zukunftsvertrauen durch entschlossenes, stetiges und verlässliches Handeln zu stärken. Dies wird die Bundesregierung tun - durch konkrete Impulse, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen, die Konsolidierung des Bundeshaushaltes und Strukturreformen. Es gilt der Grundsatz Investieren, Sanieren, Reformieren. Die Bundesregierung baut dabei auf den Stärken Deutschlands auf - international konkurrenzfähige Unternehmen, hochqualifizierte Arbeitskräfte, gute Infrastruktur und sozialer Frieden.

Weil Innovation und Investitionen der Schlüssel zu mehr Wachstum und Beschäftigung sind, wird die Bundesregierung hier einen besonderen Schwerpunkt setzen. Diese Impulse werden sich auf die folgenden fünf zentralen Bereiche konzentrieren:

- Förderung von Forschung und Entwicklung

Zielmarke ist ein Anteil von 3% am BIP im Jahr 2010; Beitrag des Bundes im Jahr 2006 zusätzlich rd. 800 Mio. Euro, bis 2009 insgesamt zusätzlich 6 Mrd. Euro

- Belebung von Mittelstand und Wirtschaft

u.a. Anhebung der degressiven AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern; Ausweitung Ist-Versteuerung; CO2-Gebäudesanierungsprogramm; insgesamt bis 2009 rd. 9,4 Mrd. Euro.

- Erhöhung der Verkehrsinvestitionen

Insgesamt zusätzlich bis 2009 4,3 Mrd. Euro

- Förderung der Familien

Elterngeld; insgesamt bis 2009 zusätzliche Förderung in Höhe von 3 Mrd. Euro

- Haushalt als Arbeitgeber

u.a. Ausweitung der steuerlichen Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegekosten; Instandhaltungs- und Modernisierungskosten; insgesamt bis 2009 5 Mrd. Euro, davon beim Bund rd. 2,5 Mrd. Euro

Im Einzelnen hat sich die Bundesregierung auf folgende Maßnahmen geeinigt:

1. Förderung von Forschung und Entwicklung

Die neue Bundesregierung wird bis 2009 zusätzlich 6 Mrd. Euro für besonders zukunftsträchtige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) zur Verfügung stellen. Sie unterstützt Querschnitts- und Spitzentechnologien und schafft die Rahmenbedingungen, die den Innovationsmotor in deutschen Labors und Unternehmen auf Hochtouren bringen. Ziel der Innovationspolitik der neuen Bundesregierung ist es, die Brücke zwischen Forschung und Zukunftsmärkten auszubauen.

Die neuen Maßnahmen werden in einer "High-Tech-Strategie Deutschland" unter Federführung des Ministeriums für Bildung und Forschung zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst und bis Sommer 2006 vorgestellt. Ein Fokus des Aktionsplans wird die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft durch moderne Clusterpolitik sein, die den innovativen Mittelstand als wichtigen Beschäftigungsmotor einbezieht. Er verbindet FuE-Förderung und Rahmenbedingungen wie Regulierung, Normung und Schutz geistigen Eigentums zu einer Innovationspolitik aus einem Guss.

Bis zum Jahr 2010 sollen die Ausgaben von Staat (Bund und Länder) und Wirtschaft für FuE auf 3 % des Bruttoinlandprodukts gesteigert werden, dabei sollen 1/3 der Ausgaben von der öffentlichen Hand und 2/3 von der Wirtschaft aufgebracht werden. Das erfordert zusätzliche Anstrengungen von allen Beteiligten. Angesichts seines Engagements von 6 Mrd. Euro erwartet der Bund von den Ländern einen Beitrag in gleicher Höhe. Von der Wirtschaft erwarten wir, dass sie die Verantwortung für ihren Anteil übernimmt.

Die deutschen Unternehmen gehören in wichtigen Technologiefeldern, wie z. B. den Erneuerbaren Energien oder energieeffizienten Verfahren bereits heute zur internationalen Spitze. Die damit verbundenen Marktchancen werden jedoch nur unzureichend genutzt. Die Bundesregierung wird daher im Rahmen einer Exportinitiative helfen, neue Märkte zu erschließen und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen. Damit wird auch ein wirksamer Beitrag zum internationalen
Klimaschutz geleistet.

2. Belebung von Mittelstand und Wirtschaft

Zur Förderung des Mittelstandes und zur allgemeinen Belebung der Wirtschaft werden bis zum Ende dieser Legislaturperiode zusätzlich rd. 9,4 Mrd. Euro eingesetzt.

- Die vom 1.1.2006 bis zum 31.12.2007 befristete Anhebung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf höchstens 30 % wird bis zur Umsetzung der geplanten Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 die Liquidität und auch die Rendite der Unternehmen verbessern und einen Konjunkturanschub auslösen. Dafür setzt der Bund Mittel in Höhe von rd. 4,4 Mrd. Euro ein.

- Die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen wird zusätzlich durch die Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Umsatzbesteuerung (Ist-Versteuerung) in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro zum 1.7.2006 verbessert. Die Maßnahme wird ergänzt durch eine Verlängerung der derzeitigen Regelung für die neuen Bundesländer bis Ende 2009. Insgesamt verzichtet der Bund hierbei auf Steuereinnahmen in Höhe von rd. 750 Mio. Euro.

- Die Investitionszulage wird in bisheriger Höhe über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt und in den neuen Bundesländern wachstumsrelevante und Arbeitsplätze schaffende Investitionen fördern. Dies führt zu Mindereinnahmen in Höhe von rd. 450 Mio. Euro. Wir wollen möglichst bis Ende März 2006 einen mit den Ländern und der EU abgestimmten Gesetzentwurf vorlegen.

- Mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden die energetische Gebäudesanierung intensiviert, Impulse für die Baukonjunktur gesetzt sowie ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zusammen mit den geplanten Steuerermäßigungen für Modernisierung und Instandhaltung in privaten Haushalten und der Bereitstellung von 120 Mio. Euro p.a. für die energetische Sanierung von Bundesbauten werden für die energetische Gebäudesanierung von 2006 bis 2009 jährlich 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Das Programm wird neu gestaltet und mit einem Volumen von insgesamt 4 Mrd. Euro (2006-2009) erheblich ausgeweitet. Neben der bisherigen Darlehensförderung (Zinsverbilligung und Tilgungszuschüsse) sollen neu auch direkte Zuschüsse (800 Mio. Euro) vergeben werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau soll auch Kommunalkredite für die energetische Sanierung von Kindergärten und Schulgebäuden gewähren. Mit der Darlehensförderung kann ein Darlehensvolumen von bis zu 17 Mrd. Euro erzielt werden. Die geförderten Maßnahmen stoßen wiederum ein privates Investitionsvolumen von rd. 28 Mrd. Euro an.

Mit der Einführung des Energiepasses werden die Fördermaßnahmen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogrammes noch unbürokratischer und schneller gewährt werden können.

3. Erhöhung der Verkehrsinvestitionen

Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sind entscheidend von einem leistungsfähigen Verkehrssystem abhängig. Planen und Bauen von Verkehrswegen sichert zudem Beschäftigung in der Bauwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Bereichen. Grundsätzlich gilt: Jede in Verkehrsinvestitionen investierte Milliarde Euro schafft bzw. sichert etwa 25.000 Arbeitsplätze. Deshalb wird die Bundesregierung die Verkehrsinvestitionen um zusätzlich 4,3 Mrd. Euro im Zeitraum 2006 bis 2009 verstärken. Dazu sind im Jahr 2006 insgesamt rd. 9,1 Mrd. Euro vorgesehen, in den Folgejahren werden die Investitionen bei rd. 9 Mrd. Euro verstetigt. Das Volumen liegt damit jährlich rund 1 Mrd. Euro über dem geltenden Finanzplan.

Diese zusätzlichen Mittel kommen allen drei Verkehrsträgern Schiene, Straße und Wasserstraße zugute. Die Aufteilung erfolgt unter der Prämisse, schnell hohe Beschäftigungsimpulse zu erreichen. Der Straßenbau ist wegen seiner relativ kleinteiligen Projekte in der Lage, die Investitionsmittel dynamisch und kurzfristig einzusetzen. Deswegen werden die zusätzlichen Investitionen im Jahr 2006 überdurchschnittlich in diesem Bereich konzentriert. Der Schwerpunkt wird zunächst auf Erhaltungsmaßnahmen im Bestandsnetz liegen. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen und Netzlücken beschleunigt bzw. begonnen werden.

Im Schienennetz und den Wasserstrassen liegt der Investitionsschwerpunkt in den Jahren ab 2007, da im Jahr 2006 noch planerische und investive Vorarbeiten zu leisten sind, für die der bisherige Finanzrahmen keinen Raum geboten hat.

Damit die zusätzlichen Mittel schneller und effektiver verwendet werden können, wird die Bundesregierung darauf drängen, dass das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz möglichst rasch in Kraft treten kann. Ergänzend zur Finanzierung aus öffentlichen Haushalten eröffnen wir innovative Wege der Finanzierung durch Public-Private-Partnership (PPP).

4. Förderung der Familie

Deutschland soll eines der familienfreundlichsten Länder werden. Dieses Ziel hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Die Familie ist ein Ort der gegenseitigen Unterstützung und des Rückhalts. Sie ist die von der großen Mehrheit der Menschen angestrebte Lebensform. Die Bundesregierung will Männer und Frauen besser darin unterstützen, Familie und Beruf vereinbaren zu können.

- Die Bundesregierung wird deshalb für die Eltern von ab dem 1.1.2007 geborenen Kindern ein neues Elterngeld einführen, das als einkommensabhängige Leistung ausgestaltet wird und das bisherige Erziehungsgeld ablöst. Im ersten Lebensjahr des Kindes erhält der auf die Erwerbstätigkeit verzichtende Elternteil 67 % seines letzten Nettoeinkommens - bis zu 1800 Euro monatlich. Das Elterngeld wird um ein
Leistungselement für Eltern mit geringem Einkommen ergänzt (zum Beispiel ein vom Familieneinkommen abhängiger Sockelbeitrag), alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung.

Über dieses Vorhaben im Rahmen der Impulse für Wachstum und Beschäftigung hinaus wird die Bundesregierung weitere Schwerpunkte in ihrer Familienpolitik setzen:

- Im Rahmen eines Modellprogramms Mehrgenerationenhäuser unterstützt die Bundesregierung in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils eine Initiative für ein Mehrgenerationenhaus über die Dauer von fünf Jahren mit 40.000 Euro pro Jahr. Daraus folgt eine Haushaltsgesamtbelastung von 88 Mio. Euro. Der Beginn der Förderphase einschließlich Programm begleitender Evaluierung ist für 2006 vorgesehen.

- Die Bundesregierung fördert die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf ebenso durch Unterstützung der Länder und Kommunen beim Aufbau verbesserter Betreuungsangebote. Für die frühkindliche Betreuung entlastet die Bundesregierung die Kommunen um 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. So soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung für unter Dreijährige entstehen. Zudem wird der Ausbau von Ganztagsschulen bis 2010 fortgeführt, für den Ausbau stellt die Bundesregierung insgesamt 4 Mrd. Euro bereit.

5. Privathaushalt als Arbeitgeber

Private Haushalte sind in Deutschland ein noch viel zu wenig berücksichtigter Bereich für neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine moderne Dienstleistungsgesellschaft muss sich gerade auch in diesem Bereich entwickeln und ihre Potentiale entfalten können. Deswegen werden wir die steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen deutlich verbessern.

- Bei der steuerlichen Berücksichtigung der erwerbsbedingten Kinderbetreuung werden Familien mit Kindern zukünftig stärker entlastet. Ziel des Gesetzes ist es, zusätzliche Beschäftigung und Wachstum auch in diesem Bereich zu fördern. Im Alter von 0 - 6 Jahren sind nunmehr bereits oberhalb eines Anrechnungsbetrages von 1000 Euro im Jahr (bisher 1.548 Euro) begrenzt steuerliche Entlastungen vorgesehen. Bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren sind vom ersten Euro an steuerliche Entlastungen vorgesehen.

Das Gesamtvolumen für diese Förderung beträgt 460 Mio. Euro. Die Einzelheiten werden Teil des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sein.

- Die Bundesregierung wird Beschäftigung in privaten Haushalten außerdem dadurch fördern, dass die Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums künftig steuerermäßigend berücksichtigt werden kann.

Schon bisher können haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Wohnungsreinigung, Betreuung von Familienangehörigen) in Höhe von 20 % der Aufwendungen (max. 3000 Euro p.a.) steuerlich geltend gemacht werden. Die Bundesregierung wird eine weitere Ermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einführen. Diese gilt für Wohnungen, Häuser und Grundstücke und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahmen vom Eigentümer oder Mieter durchgeführt werden. Diese Ermäßigung beträgt ebenfalls 20 % der Aufwendungen (max. 3.000 Euro p.a.) und gilt ab 1.1.2006. Der Bund verzichtet dabei von 2006 bis 2009 auf Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 1,65 Mrd. Euro.

Bei Inanspruchnahme beider Fördertatbestände kann jeder Haushalt jährlich bis zu 1.200 Euro von seiner Steuerschuld in Abzug bringen.

Darüber hinaus werden Haushalte mit mindestens einer pflegebedürftigen Person (Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung) bzw. deren Angehörige zusätzlich entlastet, indem auch hier neben der schon bestehenden Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 % der Aufwendungen (max. 3.000 Euro p.a.) eine weitere Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige in einem Gesamtumfang von zusätzlich 120 Mio. Euro ab 1.1.2006 eingeführt wird. Die Einzelheiten werden Teil des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sein.

Diese Förderung ist auf Arbeitskosten beschränkt, um gezielt Beschäftigung beim Handwerk, in der Baubranche sowie im Pflegebereich anzustoßen.

Der Bundeshaushalt 2006 wird vor der Sommerpause verabschiedet und verkündet. Davon unbenommen wird die Bundesregierung alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die Impulse in den fünf zentralen Bereichen bereits mit Jahresbeginn wirken lassen zu können. Soweit es sich um steuerliche Fördermaßnahmen handelt, die zur Verringerung des zu versteuernden Einkommens oder zu einer Minderung der Steuerschuld führen, werden diese rückwirkend auf den 1. Januar datiert.

Die Innovations- und Investitionsimpulse werden ihr volles Potential nur entfalten können, wenn sie auf verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen für Beschäftigung und Wachstum treffen. Dazu zählen insbesondere die Senkung der Lohnzusatzkosten, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Veränderung beim Kündigungsschutz und ein neuer Anlauf beim Bürokratieabbau vor allem für kleine und mittlere Betriebe. Die Bundesregierung wird die dazu erforderlichen Gesetzesinitiativen gleichfalls im Jahr 2006 in Gang setzen.

III. Reformen auf dem Arbeitsmarkt

Gerade der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist eine Aufgabe, die Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gleichermaßen fordert. Die Handlungsmöglichkeiten der Politik sind begrenzt. Ungeachtet dessen sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung, treibende Kraft bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit zu sein und mit allen Kräften darauf hinzuarbeiten, Beschäftigungschancen für alle zu ermöglichen.

Politik muss unmittelbar helfend erfahrbar sein. Neben den Impulsmaßnahmen für Wachstum und Beschäftigung setzt die Politik der Bundesregierung ganz wesentlich auf eine effizientere Vermittlung in Arbeit, mehr Teilhabechancen für Erwerbslose und gezielte Hilfestellungen für die Schwächeren auf dem Arbeitsmarkt:

- Die Bundesregierung wird durch detaillierte und passgenaue Veränderungen den gesamten Hartz IV-Prozess optimieren. Dazu gehören u.a. eine präzisere Definition der Bedarfsgemeinschaft, neue Akzente zugunsten der Alterssicherung beim Schonvermögen und die Überprüfung des Umgangs mit eheähnlichen Partnerschaften. Ebenso wichtig ist es, Organisation und die Steuerung der Grundsicherung fortzuentwickeln, um lokale Verantwortung zu stärken und dabei die Interessen des Bundes zu wahren.

- Die stärker vermittlungsorientierte Betreuung der Arbeitslosen wird die Übergänge in Erwerbstätigkeit erhöhen. Die Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit als ein Instrument der Arbeitsförderung wird unter Einbeziehung des Überbrückungsgeldes neu geregelt.

- Der Ausbildungspakt wird fortgeführt. Er ist ein wichtiger Beitrag der Arbeits- und Ausbildungsförderung. Das Ziel, dass kein junger Mensch unter 25 länger als 3 Monate arbeitslos bleibt, wird nachdrücklich weiterverfolgt.

- Die "Initiative 50 plus" zur beruflichen Eingliederung älterer Langzeitarbeitsloser, zur Qualifizierung und Weiterbildung älterer Arbeitnehmer, zur Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen wird konzipiert und im Jahr 2006 gestartet.

- Die Bundesregierung wird mit Hilfe der Task Force Dienstleistungsmissbrauch konsequent gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohndumping vorgehen und für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt sorgen.

- Die Bundesregierung wird im Januar 2006 erste belastbare Ergebnisse zu den Wirkungen der Reformen am Arbeitsmarkt vorlegen. Ende 2006 wird das Evaluationsvorhaben abgeschlossen. Auf dieser Grundlage wird die aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2007 neu ausgerichtet.

IV. Konsolidierung des Bundeshaushalts

Die Finanzierung der Impulse in den fünf zentralen Bereichen (siehe II.) erfolgt im Rahmen der dem Koalitionsvertrag zugrunde liegenden und dort vereinbarten haushaltswirtschaftlichen Eckpunkte. In diesem Rahmen werden die durch die Impulse bedingten Mehrausgaben etwa zur Hälfte über einen Zukunftsfonds finanziert, der teilweise aus dem in den Bundeshaushalt fließenden Anteil des Bundesbankgewinns und teilweise aus zusätzlichen Privatisierungserlösen oder Einmalmaßnahmen (für 2006 und 2007 sind ggf. bisher für 2008 und 2009 geplante Erlöse vorzuziehen) gespeist wird.

Diese Impulse sind ihrerseits wiederum eine wichtige Voraussetzung für die Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Denn ohne mehr Wachstum und Beschäftigung werden die Staatsfinanzen nicht gesunden können. Ein höheres Wachstum allein reicht allerdings dazu nicht aus. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, die chronischen Ungleichgewichte zwischen den laufenden Ausgaben und Einnahmen dauerhaft zu beseitigen. Die Verschuldung muss nachhaltig und stetig abgebaut werden. Bund, Länder und Gemeinden stehen hier gemeinsam in der Pflicht.

Alle weiteren Haushaltsbelastungen müssen vermieden und Finanzprobleme dort gelöst werden, wo sie entstehen. Über den Koalitionsvertrag hinausgehende Vorhaben und Belastungen sind durch neue Prioritätensetzung grundsätzlich im jeweiligen Politikbereich auszugleichen. Bereits eingetretene und künftige Mehrbelastungen müssen durch Anstrengung der gesamten Bundesregierung gegenfinanziert werden, am besten durch gezielte nachhaltige Einsparungen.

Der Haushalt 2006 wird verfassungskonform sein. Allerdings wird es voraussichtlich noch nicht möglich sein, die Regelgrenze des Art. 115 GG einzuhalten. Die Planung für den Haushalt 2006 ist Element eines mittel- und langfristigen Konzepts, mit dem die Bundesfinanzen strukturell verbessert werden, ohne durch die Sanierung der Finanzen das Wachstum zu gefährden. Deshalb erfolgen die wesentlichen strukturellen Maßnahmen insbesondere auf der Einnahmeseite erst ab 2007. Indem die Bundesregierung bereits 2006 die geplanten zusätzlichen Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzt, sichert sie das Fundament für die ab 2007 verstärkt einsetzende Konsolidierung. Dazu muss aber in Kauf genommen werden, dass die Nettokreditaufnahme im Jahr 2006 die Summe der Investitionen des Bundes letztmals überschreitet. Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, ab 2007 die Regelgrenze des Art. 115 GG und das Maastricht-Defizitkriterium wieder einzuhalten.

Zugleich flankiert die Bundesregierung den Haushalt 2006 mit einem Haushaltsbegleitgesetz, das die wesentlichen Elemente des Sanierungskonzepts umsetzt. Seine Eckpunkte sind:

1. Die jährlichen Ausgaben der öffentlichen Verwaltung werden um 1 Mrd. Euro abgesenkt.

2. Durch gezielte Einsparungen bei einzelnen Fördertatbeständen wird der Bundeshaushalt entsprechend der Koalitionsvereinbarung um aufsteigend bis rd. 1,4 Mrd. Euro jährlich entlastet (Regionalisierungsmittel, Landwirtschaft, GA "Regionale Wirtschaftsförderung").

3. Durch die Optimierung der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden im Jahr 2006 überwiegend gesetzliche Einsparungen eingeleitet, die sich in der vollen Wirksamkeit ab 2007 auf rd. 4 Mrd. Euro belaufen werden.

4. Die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Gesetzliche Krankenversicherung werden 2007 auf 1,5 Mrd. Euro abgesenkt und 2008 ganz auslaufen, ein Bundeszuschuss an die BA ist nicht mehr vorgesehen. Die Dynamik der Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung wird gestoppt.

5. Die Sozialversicherungen werden in Höhe von rd. 1 Mrd. Euro jährlich entlastet (durch die Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auf einen Stundengrundlohn von 25 Euro und die Erhöhung der Pauschalabgaben für geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich auf insgesamt 30 %). Diese Entlastungsmaßnahmen kommen durch die gesenkten Zuschüsse des Bundes an die Sozialversicherungen mittelbar dem Bundeshaushalt zugute.

6. Rund 19 Mrd. Euro werden durch den Abbau von Steuervergünstigungen und steuerlichen Sonderregelungen erzielt. Die ersten Maßnahmen sind mit dem Abbau der Eigenheimzulage, der Beschränkung von Verlustverrechnungen im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen und dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm umgesetzt. Das Gros der weiteren Maßnahmen tritt im Jahr 2007 in Kraft (z.B. Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 km, Reduzierung des Sparerfreibetrags). Die derzeit vollständige Steuerbefreiung für Biokraftstoffe wird zum 1. Januar 2007 durch eine Quotenlösung für Biokraftstoffe ersetzt.

7. Der Umsatzsteuerregelsatz und die Versicherungsteuer werden um 3 %-Punkte auf 19 % angehoben. Um dem beginnenden Aufschwung Zeit zur Entfaltung zu lassen, wird die Umsatzsteuererhöhung erst im Jahr 2007 in Kraft treten. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert.

8. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro für Ledige (500.000 für Verheiratete) wird mit Ausnahme der gewerblichen Einkünfte ab 2007 der Einkommensteuersatz auf 45 % erhöht.

9. Durch die Erhöhung von Steuersätzen (Umsatzsteuer, Versicherungsteuer, Anhebung Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer für sehr hohe Einkommen) entlasten wir den Haushalt ab 2007 um rd. 29 Mrd. Euro.

10. Steuermehreinnahmen bringt auch die Intensivierung der Missbrauchsbekämpfung.

11. Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, die Landes- und Kommunalhaushalte dort zu entlasten, wo sie durch bundesgesetzliche Regelungen (z.B. Standards, Bürokratisierung) belastet sind.

Alle Optionen werden konsequent genutzt, um unter Einbeziehung der bisher schon in der Finanzplanung enthaltenen Planungsgrößen und des Zukunftsfonds in den Jahren bis 2009 insgesamt die Potentiale bei Einmalmaßnahmen voll auszuschöpfen. Hierzu zählen insbesondere die Neuordnung des ERP-Sondervermögens und die Privatisierung der Deutsche Bahn AG.

Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um zwei Beitragspunkte zum 1.1. 2007 wird mit dem Aufkommen eines vollen Mehrwertsteuerpunktes unterstützt. Der entsprechende Betrag wird von 2007 bis 2009 zur Senkung der Lohnnebenkosten eingesetzt. Die übrigen Finanzierungsbeiträge müssen im System der Arbeitslosenversicherung erbracht werden.

Die öffentlichen Finanzen langfristig auf eine tragfähige Grundlage zu stellen, ist eine Herausforderung, die alle gesellschaftlichen Bereiche umfasst. Nur wenn es gelingt, finanzielle Handlungsspielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen zurück zu gewinnen, kann Deutschland die Herausforderungen der älter werdenden Gesellschaft und der zunehmenden Globalisierung der Märkte erfolgreich bestehen. Die Finanzpolitik der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen hierfür.

V. Vorhaben 2006 (Schwerpunkte)

Die Bundesregierung hat auf ihrer Klausurtagung eine inhaltliche und zeitliche Grobplanung der wesentlichen Vorhaben für das Jahr 2006 besprochen, die Schwerpunktbereiche der Regierungspolitik 2006 festgelegt und den derzeitigen Stand der Vorhabenplanung im Grundsatz zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Bundesregierung hat sich über das weitere Vorgehen bei wichtigen Reformprojekten für das Jahr 2006 verständigt:

- Das Bundeskanzleramt wird in enger Abstimmung mit den Ressorts die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau koordinieren und in Kürze ein Umsetzungsprogramm vorlegen. Dazu zählen insbesondere ein neues Verfahren zur Bürokratiekostenmessung und die Einrichtung eines Normenkontrollrates.

- Ein nationaler Energiegipfel, der zu Beginn des zweiten Quartals 2006 stattfindet, soll den Startschuss für die Ausarbeitung eines energiepolitischen Gesamtkonzeptes der Bundesregierung geben. Das Bundeskanzleramt wird kurzfristig einen Steuerungskreis auf Staatssekretärsebene einberufen. Die Vorbereitung des Gipfels liegt beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.

- Die Bundesregierung wird im ersten Quartal 2006 die Verfahren beschließen, um die dringend erforderlichen Reformen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung im Jahr 2006 zu konzipieren und zu beschließen.

- Eine vom Bundesminister für Arbeit und Soziales einzurichtende Arbeitsgruppe wird bis zum Herbst 2006 Vorschläge für mehr Beschäftigung für gering qualifizierte Menschen im Sinne des Koalitionsvertrages erarbeiten. Es soll einerseits sichergestellt werden, dass Löhne nicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit heruntergedrückt werden können, aber andererseits Menschen mehr als bisher die Möglichkeit auch zur Beschäftigung mit niedrigen Einkommen erhalten. Dazu wird die Einführung eines Kombilohnmodells durch Zusammenfassung der bestehenden Maßnahmen zur Lohnergänzung geprüft. Die Arbeitsgruppe wird die Wechselwirkungen mit dem Steuer- und Abgabensystem und der verringerten Beitragsbelastung bei Mini- und Midi-Jobs in die Analyse einbeziehen. Das berührt auch die Themen Entsendegesetz und Mindestlohn und die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

- Die Bundesregierung wird die Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform bis zum Herbst 2006 erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Vorarbeiten zu einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung (Stiftung Marktwirtschaft) und zu einer finanzierungs- und belastungsneutralen Besteuerung (Sachverständigenrat) berücksichtigt werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter der Leitung des Bundesministers der Finanzen und Mitwirkung des Bundes-ministes für Wirtschaft und Technologie, externe Fachleute aus Ländern, Kommunen und Wissenschaft werden einbezogen. Ein anschließendes Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause 2007 abgeschlossen werden, damit die Reform ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.

- Die Bundesregierung betreibt die zeitgleiche zügige Einbringung und Verabschiedung der zur Umsetzung der Vereinbarung zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung erforderlichen Gesetzentwürfe (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, Artikelgesetz mit den vereinbarten ergänzenden Bundesgesetzen) und einer Entschließung mit den vereinbarten Begleittexten, die zuvor zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat werden zügig ein Verfahren verabreden, um in einem weiteren Reformschritt die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Festlegungen zum Verfahren bei dieser zweiten Stufe werden parallel zum Gesetzgebungsverfahren der ersten Stufe getroffen. Eine Sondierungsgruppe, die sich aus Vertretern von Bundestag, Bundesregierung und Ländern zusammensetzt, wird in den nächsten Monaten über Verfahren und Eckpunkte einer möglichen Neuregelung beraten.

- Die Bundesregierung hat den Bundesminister der Verteidigung in Abstimmung mit den anderen Ressorts gebeten, ausgehend von der Europäischen Sicherheitsstrategie bis Ende 2006 ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands vorzulegen. Mit ihm soll die Grundlage entwickelt werden, auf der die Bundeswehr die sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfolgreich meistern kann.

Vorbereitung auf die EU- und die G-8-Präsidentschaft

Deutschland übernimmt 2007 die Präsidentschaften in der Europäischen Union (1. Halbjahr) und über die G 8. Die Vorsitze bieten Deutschland die Chance, gemeinsam mit seinen Partnern Impulse für ein dynamisches und handlungsfähiges Europa zu geben und einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung zu leisten.

Die Erwartungen an Deutschland sind sehr hoch. Die Bundesregierung hat sich daher bereits auf dieser Klausurtagung und damit sehr frühzeitig mit Eckpunkten und Zeitplänen für die Vorbereitung der anstehenden Präsidentschaften beschäftigt.

Die kürzliche Einigung zur finanziellen Ausstattung der EU für die Jahre 2007-2013, Verständigungen bei der Chemikalienpolitik, der Zuckermarktordnung, der Verbrechens- und Terrorbekämpfung haben Europa einen wichtigen Schritt vorangebracht. Wir wollen in Europa ein günstiges politisches Klima schaffen, das es ermöglicht, unter deutscher EU-Präsidentschaft neue Anstöße für einen erfolgreichen Abschluss des Verfassungsprozesses zu geben.

Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Ein Erfolg der Lissabon-Strategie wird jedoch nur möglich sein, wenn die Mitgliedstaaten das ihre tun, um Europa nach vorn zu bringen. Darin liegt die europapolitische Bedeutung des Reform- und Wachstumsprogramms der Bundesregierung.

Auf dieser Grundlage werden die Ressorts bis Herbst 2006 ein inhaltliches und organisatorisches Konzept für die deutsche EU-Präsidentschaft ausarbeiten.

Im Rahmen des G8-Vorsitzes wird Deutschland die G8-Staats- und Regierungschefs zum Gipfel nach Deutschland einladen. Der Gipfelbeauftragte der Bundeskanzlerin (Sherpa) wird hierzu bis zum Herbst mit den Ressorts ein Konzept ausarbeiten.

VI. Schlussbemerkung

Die neue Bundesregierung stellt mit den Ergebnissen ihrer Klausurtagung die notwendigen Weichen, damit Deutschland im Jahr 2006 die Chancen der konjunkturellen Erholung für einen nachhaltigen Aufschwung nutzen kann. Sie wird die politischen Entscheidungen zügig und verlässlich in entsprechende gesetzliche und exekutive Maßnahmen umsetzen.

Die Bundesregierung erwartet, dass Länder und Gemeinden in gleicher Weise zusätzliche Wachstumsimpulse geben und ihrer Verantwortung für die Konsolidierung der öffentlichen Kassen nachkommen. Durch die finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung können die Länder mit jährlichen Mehreinnahmen von rd. 12 Mrd. Euro und die Kommunen mit jährlich 1,4 Mrd. Euro bei voller Wirksamkeit rechnen.

Die Bundesregierung fordert auch die deutsche Wirtschaft und ihre Unternehmen auf, die steuerlichen Entlastungen, staatlichen Fördermittel und die verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen anzuerkennen und zu nutzen. Das heißt konkret: ihre Investitionen in Deutschland zu verstärken, sich zu einem langfristigen Engagement am Standort Deutschland zu bekennen und wo immer möglich, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Für den Erfolg ist es jetzt von entscheidender Bedeutung, dass die verantwortlichen Kräfte des Landes ihr Handeln auf die gemeinsamen Ziele Innovation, Wachstum und Beschäftigung ausrichten. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass dies gelingen wird und das Vertrauen der Menschen in eine gesicherte Zukunft wachsen kann.

(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

 
 

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