Die Wissenschaft habe ständig neue Regeln erfunden und könne sich nicht entscheiden, heißt es häufig. Ja, Christian Dorsten und seine Kollegen auf der ganzen Welt haben seit dem Ausbruch im Frühjahr 2020 ihre Erkenntnisse mehrfach korrigiert. Denn anfängliche Annahmen über Covid-19 haben sich als falsch erwiesen. Das nennt man Lernkurve! Doch es gibt allgemeingültige Lehren über die Corona-Pandemie. Der gegenwärtige Erkenntnisstand: Sars-CoV-2 jeden treffen kann und trotzt auch einem Sommer. Für den Hausgebrauch: Masken schützen. Solange es noch keinen Impfstoff oder ein wirksames Medikament gibt!
Versuchen wir also, COVID19 gemeinsam zu begegnen, die zweite Welle der unheimlichen Seuche zu brechen. Damit wir (vielleicht) Weihnachten friedlich und freier feiern können. Lesen Sie die Einschränkungen im November und halten sich bitte daran. Und die neueste Corona Warn App aufs Smartphone laden! (gu)
Einschränkungen bei Reisen
Angela Merkel und die Ministerpräsidenten bitten alle Bürger dringend, auf Urlaub und Reisen zu verzichten. Kommerzielle Übernachtungsmöglichkeiten – also Hotels und Pensionen - soll es nur noch für unabdingliche Dienstreisen oder andere Verpflichtungen geben.
Entschädigungen
Von Schließungen betroffene Unternehmen und Selbständige sollen entschädigt werden. Kleinere Betriebe können bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent.
Freizeit und Gastronomie
Bars, Clubs, Kneipen und Restaurants müssen bis Ende November schließen. Restaurants dürfen aber Essen ausliefern oder abholen lassen. Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen wie Kinos, Theater, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen - ebenso wie Spielhallen und Bordelle. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Gottesdienste und Demonstrationen
Bei Gottesdiensten ist auf die Hygieneauflagen zu achten. Das "hohe Gut" der Religionsfreiheit habe Vorrang. Ähnliches gilt für Demonstrationen, die ebenfalls einen hohen rechtlichen Schutz genießen. Es gelten die Abstandsregeln und Maskenpflicht.
Handel und Dienstleistungen
Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet. Die Auflagen: In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege, beispielsweise Kosmetiksalons, werden geschlossen. Friseure dürfen jedoch öffnen. Weiter erlaubt: medizinisch notwendige Dienstleistungen und Behandlungen, etwa Physiotherapie.
Heimarbeit – Home Office
Institutionen und Unternehmen sind aufgefordert, ihre Mitarbeiter in (wieder) Heimarbeit zu schicken. Die Ämter für Arbeitsschutz sowie die Unfallversicherungen sollen Firmen beraten, aber auch kontrollieren.
Kontakte - allgemein
Feiern sollen ausfallen. Die Bürger sind aufgefordert, private Kontakte auf "ein absolut nötiges Minimum" zu reduzieren. Daheim und im öffentlichen Raum dürfen sich nur Mitglieder zweier Haushalte, maximal aber zehn Personen treffen.
Schulen und Kinderbetreuung
Schulen und Kitas sind von den Schließungen ausgenommen. Damit sollen Ausbildung gesichert und Familien nicht erneut belastet werden. Die Länder entscheiden selbst über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Sport und Fitness
Schwimmbäder und Fitnessstudios schließen. Sport der Amateure ist nur allein (Jogging) oder mit den Mitgliedern insgesamt zweier Hausstände (Tennis?) erlaubt. Die Profis (Bundesliga) dürfen, allerdings ohne Zuschauer in den Stadien oder Sportanlagen. (Wieso eigentlich?).