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Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019

Veröffentlicht am 16.11.2015 in Landespolitik

19. Leitbildkonferenz  ( für Personalvertretungen der Landesverwaltung und kommunaler Verwaltungen )  am  Mittwoch, den 11. November 2015 in Potsdam

 

 

 

Das Land Brandenburg steht vor einer Verwaltungsreform. Bis zum Jahr 2020 soll eine Kreisgebietsreform und eine Funktionalreform durchgeführt werden.

 

Die Landesregierung hat bereits im Mai 2014 ein Leitbild für die Verwaltungsstrukturreform vorgestellt, welches auf insgesamt 18 Leitbildkonferenzen öffentlich diskutiert worden ist.

 

Zum Abschluß der Leitbilddiskussion fand am 11.November 2015 im Kongreßhotel am Templiner See

eine Leitbildkonferenz für Personalvertretungen der Landesverwaltung und kommunaler Verwaltungen statt. Sie war die 19. und abschließende Leitbildkonferenz.

Diskussionsgegenstand war vor allem die Funktionalreform. Sie besteht aus der Funktionalreform I

( Übertragung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene ) und der Funktionalreform II                 ( Übertragung von Aufgaben von den Landkreisen zu den Gemeinden ).

Für das Land Brandenburg informierten der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg, Karl-Heinz-Schröter, die Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen, Daniela Trochowski und der Bürgermeister der Stadt Potsdam, Jann Jakobs, der auch als Vorsitzender des Gruppenausschusses Verwaltung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) teilnahm.

Ziel ist es, die Verwaltung zukunftssicher zu machen und effektiver zu gestalten.

Die Teilnehmer erhielten einen guten Einblick in die voraussichtliche Entwicklung der finanziellen Lage des Landes Brandenburg in den nächsten Jahren. Die finanziellen Spielräume werden deutlich enger. Insbesondere die Bundesmittel aus dem Solidarpakt werden deutlich zurückgehen, was deshalb stark ins Gewicht fällt, weil das Land Brandenburg, so wie die anderen neuen Bundesländer auch, nur ca. 60% ihrer benötigten Steuereinnahmen selbst erwirtschaften können.

 

Auf betriebsbedingte Kündigungen wird durch die Landesverwaltung und die kommunalen Arbeitgeber verzichtet. Bei Aufgabenübertragungen soll das Personal den Aufgaben folgen ( was

ein Einverständnis der Beschäftigten voraussetzt ).

 

In der Diskussion mit den Personalvertretungen zeigte sich, daß bei voller Unterstützung des Reformprozesses  als solchem durch diese der konkrete Leitbildentwurf in mehrerlei Hinsicht nicht überzeugen konnte.

 

Der Diskussionsschwerpunkt lag bei der Funktionalreform I.

Im Rahmen der Funktionalreform I sollen 20 im Leitbildentwurf aufgeführte Aufgaben von der Landesverwaltung  auf die Landkreise übertragen werden.

Dazu gehören z.B. Vollzugsaufgaben des Naturschutzes wie Schutzgebietsausweisungen, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in FFH-Gebieten ( Nr. 9 ), die Genehmigung und Überwachung von Anlagen

 

gemäß dem Bundesimmissionschutzgesetz, etwa industrielle Anlagen oder Anlagen der Massentierhaltung ( Nr.10 ), die hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben des Landesbetriebs Forst ( Nr. 12 )  oder Straßenverkehrsrechts- und Fahrlehrerangelegenheiten, Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, die Anerkennung als KFZ-Sachverständige und die Durchführung von Berufskraftfahrerqualifizierungen ( Nr. 16 ).

 

Die Personalvertretungen vermißten bei den meisten Aufgaben den Nachweis, daß  sie durch die Kommunen besser, rechtssicherer oder wirtschaftlicher als durch die im allgemeinen hochspezialisierten Landesbehörden erbracht werden könnten.

Vielmehr herrschte der Eindruck vor, daß bei Auswahl der zu kommunalisierenden Landesaufgaben die Wünsch der Landkreise nach Aufgabenzuwachs ( und finanziellem Ausgleich ) stärker im Vordergrund gestanden hätten, als eine Untersuchung nach den genannten Kriterien.

Die Effizienz der Verwaltung könne so nicht gesteigert werden.

Dementsprechend herrschte unter den anwesenden Personalvertretungen Unzufriedenheit vor, die sich auch aus dem Diskussionsverlauf ablesen ließ.

Am 16. Januar 2016 findet ein Reformkongreß in Cottbus statt.

Daran anschließend wird eine Betrachtung aller 20 vorgeschlagenen Aufgabenkomplexe auf Fach- und Expertenebene hinsichtlich der Auswirkungen ihrer Kommunalisierung vorgenommen werden.

Diese Überprüfung auf Fach- und Expertenebene erscheint sehr wichtig und notwendig.

 
 

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