Counter

Besucher:1109315
Heute:90
Online:2

Frauen in Not - Der Bedarf an Frauennotwohnungen steigt

Veröffentlicht am 24.02.2023 in MdB und MdL

Frauen in Not! - Was macht die Politik? Warum redet man jetzt darüber?

Mit Bezug auf den 25. November, den Tag gegen Gewalt gegen Frauen, haben sich SPD[1]PolitikerInnen im Bundestag, Landtag und im Kreis (-tag) aktuell zur Lage ausgetauscht. Im Fokus der Diskussionen stand und steht die Einhaltung der 2011 durch den Europarat beschlossenen Istanbul[1]Konvention. Der Beitritt zur Istanbul-Konvention verpflichtet zur Umsetzung der dort festgehaltenen Bedingungen zum Schutz und zur Abwendung von Gefahren für Frauen, die Gewalt erleben müssen – so auch Deutschland, das seit 2014 Mitglied ist.

Bei Krisen, wie Corona oder Energiekrise werden Menschen ungewöhnlich verunsichert und belastet. Zusätzliche explodierende Kosten für das Beheizen und Erhalten von Wohnraum, leben Menschen aus Ersparnisgründen auf engerem Raum. Die bei manchem veränderten Lebensbedingungen können zu mehr Stress führen. Schnell kann aus einer Lappalie eine Tätlichkeit werden und aus einer gut gehüteten Wut ein explosives Verhalten gegen Partnerin und Kinder.

Der Bedarf an Frauennotwohnungen in Märkisch-Oderland ist seit Einrichtung der ersten Frauennotwohnung 2005 stetig gestiegen. Die Pandemie tat ihr Übriges. Das darf keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass Gewalt von Männern gegen Frauen schon immer als Macht-Ventil geeignet erschien. Die Zahl der missbrauchten und tödlich misshandelten Frauen stieg und steigt leider weiter. Fast jede 6. Frau in Deutschland hat eigene Gewalterfahrungen erleben müssen. Die meisten Täter sind Expartner. Auf allen genannten politischen Ebenen wurde und wird an einer Ausweitung der Aufenthaltsqualität von betroffenen Frauen sowie ihrer psychischen und wirtschaftlichen Situation hin zur Autonomie gearbeitet. Märkisch Oderland verfügt über eine Frauenschutzwohnung, die 4 Frauen und 4 Kinder aufnehmen kann. Im März wird sie durch zwei weitere Schutzwohnungen erweitert werden. Ob die dann 6 oder 7 zur Verfügung stehenden Familienplätze zur Aufnahme der hilfebedürftigen Frauen ausreichen werden, ist nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Denn die vorhandenen Plätze sind nicht zuletzt von der Länge der Belegdauer abhängig. In der Regel beträgt sie 3-12 Monate. Davon abhängig ist auch die Abweisung von hilfesuchenden Frauen, die in anderen Einrichtungen anderer Landkreise oder gar Länder Aufnahme finden müssen. Hinzu kommt die Problematik, aus der Frauenschutzwohnung in eine Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt umziehen zu können.

Nun gibt es eindeutig Bewegung beim Thema Frauen in Not! Damit die Anzahl der Wohnungsvoraussetzungen lt. Istanbul-Konvention erfüllt bzw. zumindest eine Annäherung erfolgen kann, gibt es auf allen politischen Ebenen eine deutliche Mittelerhöhung! Der Bund wird neben anderen Maßnahmen eine staatliche Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention errichten. Auch Simona Koß, MdB, unterstützt dies ausdrücklich. Der Landtag hat mit seinen Beschlüssen, an denen Elske Hildebrandt, MdL, und Jörg Vogelsänger, MdL, engagiert mitgewirkt haben, Frauen den Weg Schutz in einer Frauennotwohnung zu suchen, erleichtert! Er hat finanzielle Hilfen erhöht auf fast 600T € für die Übernahme der Kosten der Selbstbeteiligung der Frauen bei Aufnahme in einer Frauennotwohnung. Auch die Mittelbereitstellung des Landes für die Einrichtung einer Anlaufstelle im Kreiskrankenhaus zur speziellen Täteranalyse ist von großem Wert. Erstuntersuchung durch eine speziell dafür ausgebildete Ärztin, beweiskräftige Fotos! Frauen müssen keine Anzeige mehr erstatten, so Marianne Hitzges, Stellvertretende UB-Vorsitzende. Für Sibylle Bock, Kreistagsabgeordnete MOL, ist die fachgerechte Unterbringung und Betreuung der mit betroffenen traumatisierten Kinder für deren Zukunft und psychische Gesundheit erforderlich. Ronny Kelm, Fraktionsvorsitzender im Kreistag MOL, wird sich für die Forderungen und Beantragung weiterer notwendiger Mittel mit Engagement für die Frauen einsetzen.

 Fazit:

 -Eine Aufstockung der Frauennotwohnungen in MOL auf langfristig 20, wie die Istanbul-Konvention fordert. 1 auf 10T Einwohner pro Landkreis.

 -Erhöhung der Kofinanzierung des Kreises auf 60% der Landesfinanzierung, für die Erhöhung der Gesamtsumme, die hier zur Verbesserung eingesetzt werden kann.

- Kurzfristig noch mindestens eine weitere Frauenschutzwohnung, um möglichst viele Regionen des Kreises zu erreichen. -Einstellung einer stetigen Summe in den Kreishaushalt für notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

 -Bereitstellung von Mitteln für mind. eine Erzieherin und die Einrichtung eines speziellen Kinderbereiches

- Anlaufstelle im Kreiskrankenhaus für die medizinische Erstversorgung nach Vergewaltigung u.a. Gewalt, zur Täteranalyse (Mittel stellt Land zur Verfügung!)

- Schaffung einer Übergangswohnung

- Schaffung einer Wohnung für obdachlose Frauen (Frauen sind in obdachlosen Unterkünften häufig (gerade im Schlaf) körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt)

- Einrichtung einer niedrigschwelligen Täterberatungsstelle im Einzelsetting (möglichst in SRB)

Eine Fahne für den 25.11. für alle OV!

Provokation: Finanzielle Beteiligung von Tätern bei Unterkunft und Behandlung!?

Marianne Hitzges

12. Februar 2023

 
 

Homepage SPD Hoppegarten/Neuenhagen

 
Mitglied werden!