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Landkreis Märkisch-Oderland passt Mietsätze für Bezieher von Grundsicherung an

Veröffentlicht am 25.02.2019 in Kommunalpolitik

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat die Grenze, bis zu der die Empfänger von Grundsicherung die Kosten für ihre Unterkunft erstattet bekommen, an die aktuellen Mieten angepasst. Die neue Richtlinie tritt zum 1. März 2019 in Kraft.

Die wichtigste Änderung der Richtlinie zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) bei Empfängern von Grundsicherung besteht in der Einführung von sechs örtlich unterschiedlichen Vergleichsräumen anstelle der bisherigen drei örtlich unter-schiedlichen Wohnungsmarkttypen. Damit werden die örtlichen Struktur- und Preisunterschiede auf dem Wohnungsmarkt des Landkreises abgebildet und berücksichtigt. Weiterhin wurden die Werte für die angemessenen Kosten der Unterkunft in den Vergleichsräumen aktualisiert und die angemessenen Heizkosten den aktuellen Verbraucherpreisen angepasst.

Das Jobcenter im Landkreis Märkisch-Oderland prüft, ob die tatsächlich entstandenen Kosten für Unterkunft und Heizung auch nach der neuen Richtlinie zu übernehmen sind. Diese Prüfung erfolgt mit der Antragsstellung bzw. im Rahmen der laufen-den Bearbeitung. „Sollte die Bruttokaltmiete zu hoch sein, werden weitere Faktoren einbezogen, die dazu führen können, dass die Kosten auch weiter übernommen werden“, sagt Ralf Müller Teamleiter im Jobcenter MOL. Auch die neuen Richtwerte schließen die Prüfung von Einzelfällen nicht aus.

 

Fragen der Kundinnen und Kunden beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Märkisch-Oderland gern. Ein Merkblatt und ein Flyer mit einer Kurzübersicht liegen in allen drei Geschäftsstellen in Bad Freienwalde, Seelow und Strausberg im Eingangsbereich aus.

Hintergrund:

Die KdU Richtlinie definiert unter anderem, was genau Unterkunftskosten sind, den Umgang mit Doppelmieten, die Prüfung bei unangemessenen Unterkunftskosten, die

Verfahrensweise bei Wohnungswechseln und die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung in den einzelnen Vergleichsräumen.

 

Um die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln, wurde 2018 eine umfangreiche Mietwerterhebung vorgenommen. Grundlage dieser Erhebung waren die Auswertung von:

· Bestands- und Neuvertragsmieten über eine Erhebung bei den hiesigen Wohnungsbaugesellschaften

· Bestandsmieten über eine anonymisierte Mieterbefragung

· Bestandsmieten über anonymisierte Daten des Jobcenters

· Angebotsmieten über Angebote auf dem hiesigen Wohnungsmarkt und

· des regionalen Wohnungsmarktes, um im Ergebnis den Landkreis durch Vergleichsräume zutreffend abzubilden.

 
 

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