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Widerspruchsverfahren im Dichterviertel ruhen lassen

Veröffentlicht am 14.06.2007 in Stadtverband

Die Kooperation aus SPD und Die Linke.PDS in Strausberg hat sich in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.07 erneut energisch für die Anwohner des Dichterviertels eingesetzt, die dafür kämpfen, dass sie für ihre unlängst fertig gestellten Straßen nur nach der Straßenbaubeitragssatzung zur Zahlung heran gezogen werden..
In diesem Falle würden 60% der Kosten auf die Grundstückseigentümer zukommen.
Voraussetzung dafür wäre, dass die Straßen (auch in Teileinrichtungen) schon einmal ortsüblich ausgebaut waren. Das können viele der Anwohner mit Auszügen aus den Grundbüchern auch nachweisen.
Von der Stadtverwaltung Strausberg erhielten sie aber ihre (vorläufigen) Zahlungsbescheide nach der Erschließungsbeitragssatzung. Danach werden die Grundstückseigentümer zur Bezahlung von 90 % der Baukosten heran gezogen.
In der von SPD und Die Linke.PDS eingereichten und mehrheitlich beschlossenen Vorlage vom 3.Mai wird der Bürgermeister beauftragt, Anträgen auf Ruhen des Widerspruchsverfahrens stattzugeben, bis die ersten Klagen gegen die Bescheide der Stadt entschieden sind.
Zur Zeit sind bereits 7 Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Das bedeutet, dass nicht alle Anwohner des Dichterviertels, die gegen ihre Beitragsbescheide Widerspruch erhoben haben, nun auch kostenträchtig klagen müssen.
Sie können in aller Ruhe den Ausgang der bereits anhängigen Klageverfahren abwarten, da das Verwaltungsgericht zu allererst prüfen wird, ob die richtige Satzung zur Erhebung der Anliegerbeiträge von der Stadtverwaltung angewendet wurde. Dies hätte die gleiche Wirkung wie eine Musterklage.
Die SPD-Fraktion macht aber auf einen wichtigen Punkt aufmerksam:
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die betroffenen Bürger einen schriftlichen Antrag auf Ruhen ihres Widerspruchverfahrens bei der Stadtverwaltung stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Fristen nicht verstreichen dürfen.

Christel Kneppenberg

Vorsitzende der SPD - Fraktion

 
 

 
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