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Weg frei für mehr Gewerbe in Neuenhagen

Veröffentlicht am 06.05.2021 in Wirtschaft

Neues Gewerbegebiet in Neuenhagen

Die Gemeindevertretung Neuenhagen hat mit großer Mehrheit dem Antrag des Bürgermeisters für ein neues Gewerbegebiet in Neuenhagen zugestimmt.

Die SPD begrüßt diese Entscheidung. Damit wird eine Forderung aus unserem Wahlprogramm zur letzten Kommunalwahl umgesetzt.

Der Antrag des Bürgermeisters kam überraschend. Noch 2018 hatte der Bürgermeister auf Anfrage der SPD-Fraktion ein weiteres Gewerbegebiet abgelehnt (nachzulesen im Protokollauszug weiter unten).

Manche Erkenntnisse brauchen eben länger. Unser Bürgermeister hat dazugelernt. Schön.

 

Wir danken Marianne Hitzges für diese Informationen!

Andrea Timm

6. Mai 2021

 

SPD-Fraktion

Marianne Hitzges, Fraktionsvorsitzende

Anfrage an den Bürgermeister Herrn Scharnke

Sehr geehrter Herr Scharnke,

wir bitten um Beantwortung der folgenden Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der GVT am 14. Juni 2018.

Thema: Gewerbegebiet in Neuenhagen

Gibt es Pläne seitens der Verwaltung für eine Ausweitung des Gewerbegebietes bzw. für ein weiteres Gewerbegebiet?

Wenn ja, welche Flächen kommen dafür in Frage?

Das Neuenhagener Gewerbegebiet ist weitgehend ausgelastet. Vom neu gegründeten Unternehmerverband wurde eine Ausweitung angeregt. Bekannt ist, dass in der Stadt Strausberg und der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf ein neues Gewerbegebiet in Planung ist.

Antwort aus dem Protokoll der GVT

Schriftliche Anfrage von Frau Hitzges zum Gewerbegebiet (Anlage 1):

Antwort:

Es ist richtig, dass das Neuenhagener Gewerbegebiet weitgehend ausgelastet ist. Nur vereinzelt gibt es noch Grundstücke, die unbebaut sind. Der Weiterverkauf von Gewerbeflächen findet nur selten statt. Überlegungen, weitere Gewerbeflächen auszuweisen, haben bei der Aufstellung des Bebauungsplans Gruscheweg 6 Eingang gefunden. Hier wurden in einer Gesamtgröße von ca. 10.000 m² eingeschränkte Gewerbeflächen im nördlichen Bereich der Straße Gruscheweg ausgewiesen, in dem nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und auf besonderen Wunsch Wohnungen für Betriebsinhaber zulässig sind.

Das bestehende Gewerbegebiet mit seiner Gesamtgröße laut Bebauungsplan von 115 ha ist ein wichtiger Standortfaktor. Große Freiraumpotentiale, die für die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen geeignet wären, stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung.

Theoretisch mögliche Flächen, wie der Bereich nördlich der Altlandsberger Chaussee (gegenüber des bestehenden Gewerbestättengebiets) sind ganz abgesehen von dem hohen Landschaftsverbrauch aufgrund des bestehenden Überdeckungsgrades mit Hochspannungsleitungen für ein Gewerbestättengebiet ungeeignet. Auch die Flächen an der B1 im Bereich des sogenannten Schöneicher Dreiecks sind eigentumsrechtlich sowie städtebaulich ungeeignet.

Zurzeit ist davon auszugehen, dass weitere Ausweisungen an Gewerbeflächen nicht erfolgen. Angemerkt sei jedoch, dass neben klassischen Gewerbebetrieben, die nur in ausgewiesenen Industrie- oder Gewerbegebieten zugelassen werden können, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise in allgemeinen Wohngebieten zulässig sind. Dabei ist genau zu prüfen, dass tatsächlich nur solche Betriebe zugelassen werden dürfen, die auch hinsichtlich des hervorgerufenen Verkehrs die Wohnruhe in der Umgebung nicht stören.

 
 

Homepage SPD Hoppegarten/Neuenhagen

 
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