Hauptausschuss erweitert

Veröffentlicht am 30.06.2014 in Kommunalpolitik

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung in Neuenhagen am 19. Juni 2014 wurde durch einen Änderungsantrag der Linken der Hauptausschuss von 8 auf 9 Mitglieder erweitert. Für den Änderungsantrag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der SPD-Fraktion. Durch einen Verfahrensfehler konnte die SPD ihre Ablehnung des Antrags in der Gemeindevertretung nicht erklären. Eingereicht hatte die Linke zwei Änderungsanträge zum Hauptausschuss. Gegen den zweiten Antrag, dass der Bürgermeister nicht mehr automatisch Vorsitzender des Hauptausschusses ist, sprachen zwei Vertreter. Gegen den ersten, den Hautausschuss zu erweitern sprach niemand. Mit dem Hinweis, bei einem Änderungsantrag sei nur eine Gegenrede möglich wurde die Wortmeldung der SPD nicht zugelassen. Daher möchte die SPD auf diesem Weg ihre Position erklären.

Begründet hatte die Linke ihren Antrag auf die Vergrößerung des Hauptausschuss mit dem Hinweis, es gäbe in der Gemeindevertretung 7 Fraktionen (von denen zwei Fraktionen je zwei Vertreter im Hautausschuss haben) und man wolle durch die Erweiterung alle Fraktionen am Hauptausschuss beteiligen. Bliebe die alte Regelung mit 8 Vertretern wäre eine Fraktion nicht im Hautausschuss.

Der Hauptausschuss ist anders als alle Fachausschüsse beschlussfassend und nicht nur beratend und daher nach der Gemeindevertretung das nächstwichtige Organ. Aus Sicht der SPD muss daher der Hauptausschuss wie die Gemeindevertretung in seiner Zusammensetzung dem Wählerwillen entsprechen. Durch die nachträgliche Erhöhung der Zahl der Mitglieder wird dem Wählerwillen widersprochen.

Außerdem wird dem Grundsatz, jede Wählerstimme muss gleich viel Wert sein, widersprochen wenn kleine Fraktionen mit erheblich weniger Stimmen durch diese Erweiterung gleichviele Sitze bekommen wie Fraktionen mit deutlich mehr Stimmen.

Auch der Hinweis, keine Fraktion sollte von Informationen ausgeschlossen werden, trägt nicht. Man kann Fraktionen, die nicht mit Stimmrecht im Hauptausschuss vertreten sind mit dem Status beratendes Mitglied integrieren.

 

20.06.2014

Jürgen Hitzges

 

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