Sportförderung

Veröffentlicht am 17.01.2008 in Veranstaltungen

Sportförderung auch weiterhin gesichert

Sehr geehrte Mitglieder der Sportvereine,

Gestatten Sie bitte, dass ich Ihnen zum neuen Jahr meine besten Grüße entsende und ich mich Ihnen gleichzeitig als neuer sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg vorstelle.

Auf Initiative der SPD-Fraktion hat der Brandenburger Landtag am 13. Dezember 2007 das neue Sportfördergesetz in zweiter Lesung beschlossen. Die Ausgangslage für die Sportförderung hatte sich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2006 verändert. Um die Spielsucht einzudämmen, wurde die Werbung füe Glücksspiele und Spieleinnahmen im Internet untersagt. Dies war ein notwendiger Schritt zur Bekämpfung von Spielsucht, die sicherlich in unserem gemeinsamen Interesse steht. Für die Sportförderung entstand dadurch aber eine neue und schlecht kalkulierbare Situation. Denn 36 % der Einnahmen aus Konzessionsabgaben der Lotterien und Sportwetten wurden bisher für die Sportförderung zur Verfügung gestellt.

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Unser Ziel ist es , dass der brandenburgische Sport auch weiterhin so gefördert wird, dass er die im Sportfördergesetz festgelegten Ziele auch tatsächlich verwirklichen kann: Ehrenamt stärken, Sportentwicklung unterstützen, Sportangebote sichern und erweitern. Neben der bestehenden Regelung zu den Konzessionsausgaben garantiert das neue Gesetz in Zukunft für den Sport in Brandenburg eine Mindestförderung von 15 Millionen Euro pro Jahr.

Inhaltlich ist unter anderem vorgesehen, dass auf Initiative von Finanzminister Peer Steinbrück die Übungsleiterpauschale einmal mehr auf nun 2.100 Euro pro Jahr erhöht wird.

- Darüber hinaus werden in Zukunft alle in gemeinnützigen Organisationen – also auch in Sportvereinen – tätigen Ehrenamtlichen in den Genuss einer Steuerfreiheit für Aufwandsentschädigungen bis zu 500 Euro jährlich kommen.

- Für Spenden bis zu 200 Euro wird ein erleichterter Spendennachweis eingeführt, der für die Vereine eine bürokratische Entlastung bedeutet. An die Stelle einer detaillierten Spendenbescheinigung tritt nun zum Beispiel der Spendennachweis mittels Kontoauszug.

- Sowohl die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen als auch die für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften werden von 30.678 Euro auf je 35.000 Euro angehoben, auch dies wird den Vereinen mehr Spielraum in diesem Bereich bieten.

Insgesamt betrachtet, sind unsere Maßnahmen ein deutlicher Beweis, wie sehr uns der Sport und jene Menschen, die sich in Sportvereinen ehrenamtlich engagieren, am Herzen liegen. Jederzeit können Sie sich bei Fragen an mich – Ravindra Gujjula ( unter den im Kopfbogen genannten Adressen oder über Internet ) wenden. Ich freue mich über unseren gemeinsamen Erfolg für den Sport in unserem Land und verbleibe

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Ravindra Gujjula
Mitglied des Landtages
SPD-Fraktion

 

 
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